Studie zur

Krisenfrüherkennung

Seit 01.01.2021 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland die Krisenfrüherkennung für eine Reihe von Unternehmen vor. Hierzu zählen auch kleine UGs und GmbHs. Oftmals sind Geschäftsführer:innen mit den gesetzlichen Anforderungen überfordert oder kennen sie einfach nicht – ebensowenig wie die darauf resultierenden Haftungsszenarien. Die Studie zur Krisenfrüherkennung untersucht, welcher Handlungsbedarf besteht und welche Risiken und auch Chancen in einer aktiven Krisenfrüherkennung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage liegen.

Das Ergebnis der Studie wird nach Fertigstellung hier veröffentlicht.